Rechtsprechung
   OLG München, 03.03.1998 - 21 W 3310/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14999
OLG München, 03.03.1998 - 21 W 3310/97 (https://dejure.org/1998,14999)
OLG München, Entscheidung vom 03.03.1998 - 21 W 3310/97 (https://dejure.org/1998,14999)
OLG München, Entscheidung vom 03. März 1998 - 21 W 3310/97 (https://dejure.org/1998,14999)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,14999) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.12.1996 - IX R 5/96

    Durch die Deutsche Post AG vorgenommene Zustellungen sind wirksam

    Auszug aus OLG München, 03.03.1998 - 21 W 3310/97
    Infolge der Beleihung der Deutschen Post AG durch § 16 Abs. 1 PostG in der Fassung des Gesetzes vom 14.9.1994 (BGBl. 1, Seite 2325, berichtigt durch BGBl. 1996 I Seite 103) kann für die Übergangszeit jedenfalls bis 31.12.1997 von der Wirksamkeit der Zustellungen ausgegangen - 141 - AnwBl 2000, 141-142 - 142 - werden (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 193 Rdnr. 2; OLG Frankfurt, NJW 1996, 3159 sowie BFH NJW 1997, 3264).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
    Auszug aus OLG München, 03.03.1998 - 21 W 3310/97
    Infolge der Beleihung der Deutschen Post AG durch § 16 Abs. 1 PostG in der Fassung des Gesetzes vom 14.9.1994 (BGBl. 1, Seite 2325, berichtigt durch BGBl. 1996 I Seite 103) kann für die Übergangszeit jedenfalls bis 31.12.1997 von der Wirksamkeit der Zustellungen ausgegangen - 141 - AnwBl 2000, 141-142 - 142 - werden (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 193 Rdnr. 2; OLG Frankfurt, NJW 1996, 3159 sowie BFH NJW 1997, 3264).
  • VG Frankfurt/Main, 11.09.1997 - 6 G 2031/97

    Die von einem Mitarbeiter der Deutschen Post AG ausgestellte

    Auszug aus OLG München, 03.03.1998 - 21 W 3310/97
    Aber auch dann, wenn den Postzustellungsurkunden nach der Postreform der öffentliche Glaube abgesprochen würde (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt NJW 1997, 3329), ist im vorliegenden Fall von einer wirksamen Zustellung auszugehen.
  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 6 U 839/00

    Zustellung

    Lediglich wird hingenommen, dass über die notwendige amtliche Niederlegung als solche durch einen Benachrichtigungsschein - regelmäßig durch Einwurf in den Briefkasten des Adressaten oder Weitergabe an eine andere Person aus der Nachbarschaft - informiert wird (vgl. OLG München, Beschl. v. 03.03.1998, Az.: 21 W 3310/97, AnwBl 2000, 141).
  • FG Hamburg, 11.11.2002 - III 444/01

    Postzustellung durch Niederlegung:

    Der Wirksamkeit einer in dem Haus üblicherweise praktizierten und hingenommenen Zustellung stünde es auch nicht entgegen, wenn der laut Urkunde vorhandene Briefkasten (vgl. BFH vom 12. Dezember 2000 V B 160-165/00, BFH/NV 2001, 788 ) - wie die Klägerin jetzt behauptet - kein Schild ihres Namens trug oder ihr nicht allein gehörte (vgl. OLG Köln vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298; OLG München vom 3. März 1998 21 W 3310/97, OLGR München 1998, 363; ständ. Rspr.).
  • OLG Dresden, 16.08.2000 - 6 U 839/99

    Zustellungen in die Wohngemeinschaft

    Lediglich wird hingenommen, dass über die notwendige amtliche Niederlegung als solche durch einen Benachrichtigungsschein - regelmäßig durch Einwurf in den Briefkasten des Adressaten oder Weitergabe an eine andere Person aus der Nachbarschaft - informiert wird (vgl. OLG München, Beschl. v. 03.03.1998, Az.: 21 W 3310/97, AnwBl 2000, 141).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht